Das EXIST-Gründerstipendium fördert 12 Monate lang Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit monatlichen Stipendien von 1.000 Euro für Studierende bis 3.000 Euro für Promovierte, dazu 10.000 Euro Sachpauschale für Einzelgründer oder 30.000 Euro für Teams und 5.000 Euro Coaching (EXIST Onepager, Stand November 2025). Die Hochschule stellt den Antrag über den Projektträger Jülich. Voraussetzungen sind ein Ideenpapier, ein Mentor und eine innovative, technologie- oder wissensbasierte Idee.
Wer wird mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert?
Das EXIST-Gründerstipendium fördert Studierende, Absolventen und Promovierte, die eine innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungsidee aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus umsetzen und nicht nur planen. Teams bestehen aus bis zu drei Gründenden (EXIST Onepager, Stand November 2025).
EXIST ist ein Programm des Bundes zur Förderung von Gründungen aus der Wissenschaft. Das Lexikon definiert EXIST und Gründerstipendium. Antragstellerin ist nicht der Gründer, sondern die Hochschule oder Forschungseinrichtung.
Die Idee muss innovativ und technologie- oder wissensbasiert sein. Ein klassisches Handwerks- oder Handelsunternehmen ohne neue Technologie oder neues Wissen erfüllt diese Bedingung nicht. Beispiele für geeignete Vorhaben sind eine Software mit neuem Verfahren, ein Messgerät aus Forschungsergebnissen und ein Medizinprodukt mit neuer Funktionsweise.
Die Redaktion fasst die Zugangsbedingungen in der 5-Hürden-Prüfung zusammen: Einrichtung, Mentor, Ideenpapier, Innovationsgrad und Team. Wer eine Hürde nicht nimmt, klärt sie vor dem Antrag mit dem Gründungsservice der Hochschule.
Welche Leistungen umfasst die Förderung?
Die Förderung umfasst 12 Monate lang ein monatliches Stipendium zwischen 1.000 und 3.000 Euro je Person, eine Sachpauschale von 10.000 Euro für Einzelgründer oder 30.000 Euro für Teams und eine Coachingpauschale von 5.000 Euro (EXIST Onepager, Stand November 2025).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Förderdauer | 12 Monate |
| Stipendium Studierende | 1.000 Euro pro Monat |
| Stipendium Berufsausbildung | 2.000 Euro pro Monat |
| Stipendium Hochschulabschluss | 2.500 Euro pro Monat |
| Stipendium Promovierte | 3.000 Euro pro Monat |
| Kinderzuschlag | 150 Euro je Kind |
| Sachpauschale | 10.000 Euro (Einzelgründung) oder 30.000 Euro (Team) |
| Coachingpauschale | 5.000 Euro |
Ein Rechenbeispiel: Ein Team aus drei Gründern mit Hochschulabschluss erhält 3 mal 2.500 Euro mal 12 Monate, also 90.000 Euro Stipendium, plus 30.000 Euro Sachpauschale. Zusammen ergibt das 120.000 Euro ohne Coachingpauschale und Kinderzuschlag. Das Beispiel rechnet die Werte des Onepagers durch und gilt nicht als Zusage.
Das Stipendium sichert den Lebensunterhalt, die Sachpauschale deckt Material, Prototypen und Reisekosten. Die Coachingpauschale finanziert die Beratung zu Geschäftsmodell und Businessplan.
Wie läuft der Antrag über die Hochschule?
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag über den Projektträger Jülich, nicht der Gründer selbst. Gründer benötigen vorab ein Ideenpapier und einen Mentor aus der Einrichtung, der das Vorhaben fachlich begleitet (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Der Weg beginnt im Gründungsservice der Hochschule. Er prüft die Idee, benennt den Mentor und hilft beim Ideenpapier. Die Hochschule stellt danach den Antrag, der Projektträger Jülich prüft ihn im Auftrag des Bundes.
Der Mentor stammt aus der Hochschule oder Forschungseinrichtung, zum Beispiel aus einem Lehrstuhl oder Institut. Er begleitet das Vorhaben fachlich aus der Einrichtung heraus. Gründer sprechen ihn früh an, weil seine Zustimmung Voraussetzung ist.
Das Ideenpapier beschreibt Problem, Lösung, Innovationsgrad und Team. Es ersetzt nicht den Businessplan, den der Beitrag Businessplan erstellen: Gliederung, Vorlage und Beispiel für Gründer erklärt, sondern dient als Grundlage für die Prüfung. Während der Förderung entsteht der ausführliche Plan.
Wie ist der Zeitplan vom Ideenpapier bis zum Start?
Der Zeitplan umfasst vier Stufen: Ideenpapier mit Mentor, Antrag der Hochschule beim Projektträger, Prüfung und Bewilligung sowie 12 Monate Förderung mit festen Meilensteinen und Berichten. Konkrete Fristen und Stichtage nennen der Projektträger und die Programmseite exist.de.
Gründer planen den Start rückwärts. Die Förderung dauert 12 Monate, am Ende steht ein marktfähiges Produkt oder eine Gründung. Die Vorlaufzeit für Ideenpapier, Mentorensuche und Antrag richtet sich nach der Hochschule und dem Projektträger.
Während der Förderung entwickeln Gründer Prototyp, Geschäftsmodell und erste Kundenkontakte. Die Meilensteine halten sie schriftlich fest. Am Ende der 12 Monate stehen entweder eine Ausgründung oder eine Anschlussfinanzierung.
Die Anschlussfinanzierung kommt aus Business Angels, Wagniskapital oder Krediten. Der Beitrag Business Angel finden und überzeugen: Netzwerke, Ansprache und Ablauf erklärt den ersten Weg. Wer früh Kontakt zu Investoren aufbaut, nutzt die 12 Monate für Gespräche.
Was führt typischerweise zur Ablehnung?
Eine Ablehnung droht, wenn eine der fünf Hürden fehlt: die Idee ist nicht innovativ oder nicht technologie- oder wissensbasiert, der Mentor fehlt, das Ideenpapier bleibt unklar, das Team ist unvollständig oder die Einrichtung stellt keinen Antrag.
- Beschreiben Sie den Innovationsgrad in zwei Sätzen
- Gewinnen Sie einen Mentor aus der Einrichtung
- Schreiben Sie das Ideenpapier mit Problem, Lösung und Team
- Begrenzen Sie das Team auf höchstens drei Gründende
- Klären Sie den Antrag mit dem Gründungsservice der Hochschule
- Planen Sie die Anschlussfinanzierung für Monat 12
Die Hürden ergeben sich aus den Programmbedingungen des Onepagers. Wer die Checkliste abarbeitet, deckt die häufigsten Lücken vor der Einreichung auf. Förderung bleibt eine Ermessensentscheidung im Rahmen vorhandener Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Gründer mit abgelehntem Antrag überarbeiten das Ideenpapier anhand der Rückmeldung und prüfen die Alternativen. Eine Absage beendet nicht die Finanzierung, sondern verschiebt den Weg.
Welche Alternativen bestehen zum EXIST-Gründerstipendium?
Alternativen sind der Gründungszuschuss für Arbeitslose, der ERP-Gründerkredit StartGeld über die Hausbank und Beteiligungen von Business Angels. Welche Option passt, hängt davon ab, ob das Vorhaben aus einer Hochschule stammt, Arbeitslosengeld bezogen wird und Fremdkapital gewünscht ist.
Der Gründungszuschuss setzt mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld voraus (SGB III § 93, Stand 21.10.2026). Details beschreibt Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Fristen.
Der ERP-Gründerkredit StartGeld lag laut Merkblatt mit Stand 01.01.2025 bei bis zu 125.000 Euro, mit 80 Prozent Haftungsfreistellung der KfW, und wird über die Hausbank beantragt. Aktuelle Konditionen prüfen Gründer auf den Seiten der KfW. Das Verfahren steht in Gründerkredit beantragen: Wege über Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank.
Weiterlesen: Alle Programme ordnet Förderung für Gründer und Startups: Programme, Zuschüsse und Kredite. Die Suche nach weiteren Programmen erklärt Förderprogramme für Startups finden: Suchwege und Auswahlkriterien.
Allgemeine Information ohne Gewähr. Maßgeblich sind das Förderprogramm EXIST und der Projektträger. Über die Förderung entscheiden die Fördergeber im Rahmen vorhandener Mittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Rechenbeispiel ist eine Beispielrechnung und keine Zusage. Rechts- und Steuerfragen klären Rechtsanwalt oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie lange läuft das EXIST-Gründerstipendium?
Das EXIST-Gründerstipendium läuft 12 Monate. In dieser Zeit erhalten Gründer ein monatliches Stipendium, ihr Team erhält eine Sachpauschale und die Gründenden erhalten eine Coachingpauschale von 5.000 Euro. Die Förderung endet nach 12 Monaten (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wie hoch ist das Stipendium?
Das Stipendium beträgt monatlich 1.000 Euro für Studierende, 2.000 Euro mit Berufsausbildung, 2.500 Euro mit Hochschulabschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Für Kinder kommen 150 Euro Zuschlag je Kind hinzu (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wie groß darf ein gefördertes Gründerteam sein?
Ein Team besteht aus bis zu drei Gründenden. Die Sachpauschale beträgt für Einzelgründer 10.000 Euro und für Teams 30.000 Euro. Jeder Gründer erhält sein eigenes Stipendium nach seiner Qualifikation: Berufsausbildung, Studium, Hochschulabschluss oder Promotion (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wer stellt den Antrag auf das EXIST-Gründerstipendium?
Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Projektträger Jülich, nicht der Gründer selbst. Vorab sind ein Ideenpapier und ein Mentor aus der Einrichtung nötig (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Vermittlung von Finanzprodukten. Förderangaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Stellen der Fördergeber. Bezahlte Einträge sind als Anzeige gekennzeichnet und keine Empfehlung.
Quellen
EXIST-Gründerstipendium, Onepager BMWE, exist.de/wp-content/uploads/2025/11/BMWE_Onepager_EXIST-Gruendungsstipendium_2025-DE_web-bf.pdf, Stand November 2025
EXIST-Gründerstipendium, Programmseite, exist.de, Stand November 2025
SGB III § 93, gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html, Stand 21.10.2026
ERP-Gründerkredit StartGeld, IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025
Rechenbeispiel: eigene Herleitung der Redaktion, Stand 21.10.2026
Häufige Fragen
Wie lange läuft das EXIST-Gründerstipendium?
Das EXIST-Gründerstipendium läuft 12 Monate. In dieser Zeit erhalten Gründer ein monatliches Stipendium, ihr Team erhält eine Sachpauschale und die Gründenden erhalten eine Coachingpauschale von 5.000 Euro. Die Förderung endet nach 12 Monaten (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wie hoch ist das Stipendium?
Das Stipendium beträgt monatlich 1.000 Euro für Studierende, 2.000 Euro mit Berufsausbildung, 2.500 Euro mit Hochschulabschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Für Kinder kommen 150 Euro Zuschlag je Kind hinzu (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wie groß darf ein gefördertes Gründerteam sein?
Ein Team besteht aus bis zu drei Gründenden. Die Sachpauschale beträgt für Einzelgründer 10.000 Euro und für Teams 30.000 Euro. Jeder Gründer erhält sein eigenes Stipendium nach seiner Qualifikation: Berufsausbildung, Studium, Hochschulabschluss oder Promotion (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Wer stellt den Antrag auf das EXIST-Gründerstipendium?
Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Projektträger Jülich, nicht der Gründer selbst. Vorab sind ein Ideenpapier und ein Mentor aus der Einrichtung nötig (EXIST Onepager, Stand November 2025).
Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Vermittlung von Finanzprodukten. Förderangaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Stellen der Fördergeber. Bezahlte Einträge sind als Anzeige gekennzeichnet und keine Empfehlung.



