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Lexikon

Gründerkredit

Ein Gründerkredit ist ein Förderkredit für Existenzgründungen, den eine Hausbank beantragt und der über die KfW mit einer Haftungsfreistellung unterlegt wird. Der ERP-Gründerkredit StartGeld war laut Merkblatt bis 125.000 Euro möglich, davon Betriebsmittel bis 50.000 Euro.

Gründerkredit
Kurzantwort

Ein Gründerkredit ist ein Darlehen für Gründungen, das über die Hausbank beantragt wird. Der ERP-Gründerkredit StartGeld war laut IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025, bis 125.000 Euro möglich, davon Betriebsmittel bis 50.000 Euro. Die KfW übernimmt 80 Prozent der Haftungsfreistellung. Eine Meldung vom 01.12.2025 nennt für den Gründerkredit einen Höchstbetrag von 200.000 Euro (Deutsche Handwerks Zeitung, Abruf 21.10.2026).

Wie beantragt man einen Gründerkredit?

Der Antrag läuft über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Die Bank prüft Businessplan, Liquiditätsplan und Sicherheiten, dazu die Bonität des Gründungsunternehmens und die Tragfähigkeit des Vorhabens. Anschließend stellt sie den Antrag bei der KfW. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

Die Bank trägt das Kreditgeschäft, die KfW übernimmt 80 Prozent der Haftungsfreistellung laut IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025. Dadurch verteilt sich das Ausfallrisiko stärker, als es bei einem klassischen Bankdarlehen der Fall ist.

Wodurch unterscheidet sich ein Gründerkredit von einem Bankkredit?

Ein Gründerkredit ist ein Förderdarlehen mit staatlicher Unterstützung über die KfW. Ein klassischer Bankkredit trägt das volle Ausfallrisiko bei der Bank und wird nach eigenen Konditionen vergeben. Die Haftungsfreistellung senkt das Risiko für die Hausbank und macht die Finanzierung für Gründer zugänglicher.

Auch die Laufzeit unterscheidet sich. Der StartGeld-Kredit läuft laut Merkblatt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr oder bis zu 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.

Welches Beispiel zeigt einen Gründerkredit?

Ein Gründer beantragt 100.000 Euro, davon 40.000 Euro für Betriebsmittel. Der Betrag liegt innerhalb des Höchstbetrags von 125.000 Euro und innerhalb der Grenze für Betriebsmittel von 50.000 Euro (IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025). Bei einer Laufzeit von 10 Jahren mit zwei tilgungsfreien Jahren zahlt er in den ersten zwei Jahren nur Zinsen. Danach tilgt er die Summe über acht Jahre. Die Zinsen fallen in dieser Zeit auf den ausgezahlten Betrag an. Die Zinssätze legt die Bank fest, sie sind in diesem Beispiel nicht genannt.

Welche Begriffe gehören zu Gründerkredit?

  • Betriebsmittel sind Mittel für laufende Kosten wie Löhne, Mieten und Material.
  • Haftungsfreistellung ist der Anteil des Ausfallrisikos, den die KfW übernimmt.
  • Tilgungsfreies Jahr ist ein Jahr, in dem nur Zinsen fällig werden.
  • Hausbank ist die Bank, bei der das Gründungsunternehmen seine Konten führt.
  • Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Investitionen oder Verträge für das Projekt beginnen.

Häufige Fragen zum Gründerkredit

Wer kann einen Gründerkredit beantragen?

Laut Meldung vom 01.12.2025 gehören Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen höchstens fünf Jahre alt dazu, auch bei einer Nachfolge.

Ist der Gründerkredit ein Zuschuss?

Nein. Der Gründerkredit ist ein Darlehen, das mit Zinsen und Tilgung zurückgezahlt wird.

Hinweis

Dieser Text bietet allgemeine Information und keine Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Konditionen, Höchstbeträge und Zinssätze der KfW ändern sich. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der KfW und der Hausbank. Förderangaben gelten ohne Gewähr.

Weiterlesen: Förderung & Zuschüsse, KfW-Förderkredit, Gründerkredit beantragen: Wege über Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank.

Häufige Fragen

Was ist ein Gründerkredit in einem Satz?

Ein Gründerkredit ist ein Förderdarlehen für Gründungen, das über die Hausbank beantragt wird und über die KfW mit einer Haftungsfreistellung unterlegt ist.

Wie hoch ist der Gründerkredit?

Laut IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025, lag der ERP-Gründerkredit StartGeld bei bis zu 125.000 Euro. Eine Meldung vom 01.12.2025 nennt 200.000 Euro.

Hinweis

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