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Lexikon

KfW-Förderkredit

Ein KfW-Förderkredit ist ein Darlehen mit staatlicher Unterstützung, das die KfW Bank bereitstellt, jedoch nicht direkt an Gründer vergibt. Den Antrag stellt ein Finanzierungspartner wie die Hausbank, die KfW übernimmt dabei einen Teil des Ausfallrisikos.

KfW-Förderkredit
Kurzantwort

Ein KfW-Förderkredit ist ein Darlehen, das über Hausbanken und andere Finanzierungspartner an Gründer und Unternehmen vergeben wird. Die KfW übernimmt beim ERP-Gründerkredit StartGeld 80 Prozent der Haftungsfreistellung (IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025). Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Konkrete Zinssätze hängen vom Marktumfeld und vom Finanzierungspartner ab.

Wie kommt ein KfW-Förderkredit zustande?

Gründer wenden sich an ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Dieser prüft die Unterlagen und stellt den Antrag bei der KfW. Nach Zusage vergibt der Partner das Darlehen und trägt das Kreditgeschäft. Die KfW stellt die Mittel und übernimmt die Haftungsfreistellung.

Der Ablauf verlangt einen geordneten Businessplan, einen Liquiditätsplan und Angaben zu Sicherheiten. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger verläuft die Prüfung. Der Verwendungszweck gehört in den Antrag, damit die Bank ihn prüfen kann.

Wodurch unterscheidet sich ein KfW-Förderkredit von einem Bankkredit?

Ein KfW-Förderkredit ist an staatliche Programmvorgaben gebunden. Ein Bankkredit richtet sich nur nach den Konditionen der Bank. Die Haftungsfreistellung der KfW verteilt das Ausfallrisiko, sodass die Bank einen größeren Teil des Kredits übernimmt.

Förderkredite sind nicht an eine Anteilsabgabe gebunden. Gründende behalten daher ihre Gesellschafterstellung, weil der Kreditgeber kein Gesellschafter wird.

Ein Förderkredit muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Wer zuerst investiert und danach die Förderung beantragt, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Welches Beispiel zeigt einen KfW-Förderkredit?

Ein Gründer finanziert eine Anschaffung mit einem Darlehen über 100.000 Euro. Die Haftungsfreistellung der KfW liegt bei 80 Prozent, laut IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025. Damit trägt die Bank nur noch einen kleinen Teil des Ausfallrisikos selbst. Der Gründer zahlt Zinsen und Tilgung an seine Hausbank, nicht an die KfW, und die Hausbank verwaltet den Kredit während der gesamten Laufzeit. Das Beispiel nutzt frei gewählte Beträge. Die Förderung wirkt damit wie ein Darlehen mit der Bank als Vertragspartner und der KfW im Hintergrund.

Welche Begriffe gehören zu KfW-Förderkredit?

  • Finanzierungspartner ist die Bank, die den Förderkredit beantragt und ausreicht.
  • Haftungsfreistellung ist der Teil des Ausfallrisikos, den die KfW übernimmt.
  • ERP-Programm ist ein Förderprogramm mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen.
  • Zinsbindung ist die Festlegung des Zinssatzes für einen bestimmten Zeitraum.
  • Tilgung ist die Rückzahlung des Darlehensbetrags in Raten.

Häufige Fragen zum KfW-Förderkredit

Vergibt die KfW den Kredit direkt an Gründer?

Nein. Die Vergabe erfolgt über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank. Die KfW stellt die Mittel bereit und übernimmt die Haftungsfreistellung.

Muss der Antrag vor dem Start gestellt werden?

Ja. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingehen, sonst entfällt die Förderung.

Hinweis

Dieser Text bietet allgemeine Information und keine Finanzierungs- oder Rechtsberatung. Konditionen der KfW ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind die Angaben der KfW und des Finanzierungspartners. Kreditaufnahme bedeutet Zahlungspflichten, die vorab zu prüfen sind.

Weiterlesen: Förderung & Zuschüsse, Gründerkredit, Gründerkredit beantragen: Wege über Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank.

Häufige Fragen

Vergibt die KfW Förderkredite direkt?

Nein. Die Vergabe läuft über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank, die KfW stellt die Mittel und die Haftungsfreistellung.

Wie hoch ist die Haftungsfreistellung beim StartGeld?

Laut IHK-Merkblatt, Stand 01.01.2025, übernimmt die KfW 80 Prozent der Haftungsfreistellung.

Hinweis

Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Vermittlung von Finanzprodukten. Förderangaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Stellen der Fördergeber. Bezahlte Einträge sind als Anzeige gekennzeichnet und keine Empfehlung.

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