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Lexikon

Vesting

Vesting ist eine Vereinbarung, nach der Anteile oder Optionen nicht sofort, sondern schrittweise über einen festgelegten Zeitraum erworben werden. Ziel ist, Gründer und Mitarbeitende über die Aufbauphase an das Unternehmen zu binden.

Vesting
Kurzantwort

Vesting bindet Anteile über einen Zeitraum an die Mitarbeit im Unternehmen. Ein gängiges Modell verteilt die Anteile über vier Jahre, mit einem Cliff von zwölf Monaten. Verlässt eine Person das Unternehmen vorzeitig, behält sie nur den bereits erdienten Teil. Der Rest fällt an das Unternehmen zurück oder wird nach Vertrag übertragen.

Wodurch unterscheidet sich Vesting von einer sofortigen Zuteilung?

Bei einer sofortigen Zuteilung gehören die Anteile der Person vom ersten Tag an. Verlässt sie das Unternehmen, behält sie alles. Beim Vesting erdient sie die Anteile dagegen über die Zeit. Dieser Unterschied schützt das Unternehmen vor Gründern, die nach wenigen Monaten ausscheiden und dennoch einen großen Anteil halten.

Vesting ist vor allem im Gründerteam wichtig. Investoren erwarten, dass alle tragenden Personen über die nächste Phase im Unternehmen bleiben. Ohne Vesting entsteht das Risiko, dass ein Gründer nach der Runde geht und trotzdem Anteile behält.

Welches Beispiel zeigt einen Vesting-Plan über vier Jahre?

Rechenbeispiel (frei konstruiert): Ein Gründer erhält 1.000.000 Anteile mit einem Vesting über 48 Monate und einem Cliff von zwölf Monaten. Verlässt er das Unternehmen nach neun Monaten, erhält er keine Anteile, weil der Cliff nicht erreicht wurde. Verlässt er es nach 24 Monaten, hat er die Hälfte erdient, also 500.000 Anteile. Nach dem vierten Jahr sind alle 1.000.000 Anteile erdient.

Ab dem Cliff erdienen die Anteile in der Regel monatlich. Nach zwölf Monaten sind damit 250.000 Anteile erdient, danach jeweils rund 20.833 Anteile pro Monat.

Vesting wirkt auch auf die Bewertung. Ein Investor rechnet nicht erdiente Anteile der Gründer als Risiko ein, weil sie noch nicht gebunden sind. Ein sauber geregelter Vesting-Plan kann deshalb die Verhandlung erleichtern und die Bewertung stabilisieren.

Welche Begriffe gehören zum Vesting?

  • Cliff ist die Wartezeit, nach der die ersten Anteile erdient sind.
  • Good Leaver bezeichnet einen Ausstieg aus persönlichen Gründen, der die Anteile erhält.
  • Bad Leaver bezeichnet einen Ausstieg ohne wichtigen Grund, der zum Verlust führen kann.
  • Erdienter Anteil ist der Teil, der bereits gehört.
  • Rückübertragung bezeichnet die Rückgabe nicht erdienter Anteile an das Unternehmen.

Häufige Fragen zum Vesting

Warum ist ein Cliff üblich?

Ein Cliff verhindert, dass jemand nach wenigen Wochen mit großen Anteilen das Unternehmen verlässt. Er prüft die Zusammenarbeit über einen festen Zeitraum, bevor die ersten Anteile wirken.

Kann Vesting auf bereits gegründete Anteile angewendet werden?

Ja, durch eine Vereinbarung über bestehende Anteile, etwa mit einer Rückübertragungsklausel. Die Umsetzung hängt von der Rechtsform und dem Vertrag ab und braucht rechtliche Beratung.

Was passiert bei einer Übernahme?

Viele Verträge sehen eine Beschleunigung vor, bei der ein Teil oder alle Anteile sofort erdient werden. Diese Regel gehört in den Vertrag und ist verhandelbar.

Weiterlesen: Mitarbeiterbeteiligung, Gesellschaftervertrag und Term Sheet: Wichtige Klauseln für Gründer verständlich erklärt.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die Zahlen im Beispiel sind frei konstruiert. Vesting-Regeln und steuerliche Folgen prüfen Sie mit einem Rechtsanwalt und einer Steuerberatung.

Häufige Fragen

Warum ist ein Cliff üblich?

Ein Cliff verhindert, dass jemand nach wenigen Wochen mit großen Anteilen das Unternehmen verlässt. Er prüft die Zusammenarbeit über einen festen Zeitraum.

Kann Vesting auf bereits gegründete Anteile angewendet werden?

Ja, über eine Vereinbarung mit Rückübertragungsklausel. Die Umsetzung hängt von Rechtsform und Vertrag ab.

Was passiert bei einer Übernahme?

Oft sieht der Vertrag eine Beschleunigung vor, bei der ein Teil oder alle Anteile sofort erdient werden. Das ist verhandelbar.

Hinweis

Keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und keine Vermittlung von Finanzprodukten. Förderangaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Stellen der Fördergeber. Bezahlte Einträge sind als Anzeige gekennzeichnet und keine Empfehlung.

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